Auf ein Auskunftsersuchen nach Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz erhält eine Bürgerin sofort die Aufforderung, einen Kostenvorschuss von 120 EUR zu bezahlen.
Alle Stellen, die ich dazu befragt habe, äußern Befremden zur Höhe. Dem Datenschutzbeauftragten sind ähnliche Vorgänge aus anderen Städten und Gemeinden bekannt, wo 100 EUR gefordert wurden. Miltenberg schießt hier mit 120 EUR den Vogel ab. Aus einer Antwortmail dazu:
"...und würde, sofern Sie damit einverstanden sind, die Sache auch gerne mit dem
Landesdatenschutzbeauftragten diskutieren. Als ich ihm einmal gesagt habe, dass Gemeinden
pauschal für einfache Auskünfte 100 Euro verlangen (Sie sind also kein Einzelfall),
hat er spontan darauf geantwortet, dass dies eindeutig zuviel ist und abschreckend wirkt."
Genau das war aus meiner Sicht auch die Absicht der Stadt Miltenberg. Den Bürger mit der Kostenkeule ruhig stellen und zur Räson bringen. Die Obrigkeit will nicht von Bürgern belästigt werden. Helfen Sie mit, dass hier ein neues Denken in die Stadtverwaltung einzieht. Bürgerrechte zu bekämpfen ist nicht Aufgabe einer Verwaltung.
Eine Anekdote zum Schluss: Als wir den Betrag einzahlen wollten, ging das erst mal nicht. Die Rechnung war nicht eingebucht. War die Stadtverwaltung sich so sicher, dass die Kosten ihre abschreckende Wirkung entfalten? Auf die Zahlung war die Stadtkasse jedenfalls nicht vorbereitet!