Der Freistaat Bayern hat einen Internetauftritt mit der Überschrift Bürgernahe Verwaltung eingerichtet. Auf der ersten Seite wird dann folgendes herausgestellt:
Wir wollen, dass sich die Verwaltung an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Dieser Grundsatz ist daher auch in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern festgelegt.
Diese Allgemeine Geschäftsordnung enthält tatsächlich viele bürgerfreundliche Regelungen, insbesondere zu Akteneinsicht und Informationsrechten. Im § 1 dieser Verordnung steht zum Geltungsbereich
Jetzt denkt man super, da habe ich eine Vorgabe, wie unsere Verwaltung arbeiten muss. Aber weit gefehlt. Auf Nachfrage bei der Stadt Miltenberg habe ich folgende Information bekommen:
"Nachdem die Stadtverwaltung keine Behörde des Freistaates Bayern, sondern der Stadt Miltenberg ist, gilt die BayAGO für sie nicht."
Häh? Wer soll das noch verstehen? Werden wir hier veräppelt? Es gibt eine schöne, bürgerfreundliche Verordnung, aber im größten, und für den Bürger wichtigsten Teil der Verwaltung (Städte und Gemeinden) gilt diese nicht?
Sind unsere Politiker bescheuert, oder wollen sie uns ganz einfach nur vorführen?
Interessant: Jede Kommune, also auch unsere Stadt könnte offiziell beschließen (Erlaß einer Satzung), dass diese Verordnung für die Stadtverwaltung gilt. Hier müsste also unser Stadtrat als oberstes Gremium tätig werden. Das gehört zu seinen Aufgaben. Nach Art. 29 und 30 der Gemeindeordnung wird die Stadt durch den Stadtrat verwaltet. Er überwacht die gesamte Stadtverwaltung, ist also auch dafür verantwortlich, nach welchen Regeln die Verwaltung zu arbeiten hat.
Nachtrag am 22.08.2018: Der Bürgermeister kann die Anwendung der BayAGO anordnen, ohne den Stadtrat zu fragen. Die Verantwortung liegt hier also alleine bei unserm Bürgermeister Helmut Demel.