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Recht auf Auskunft - oder doch nicht?

Bayern will sich bürgerfreundlich darstellen In einer Geschäftsordung für die Behörden des Freistaats (AGO) kann man deshalb lesen:

§ 9 Auskünfte, Akteneinsicht

(1) 1Soweit die Auskunft oder Einsicht in Akten, Dateien und Ähnliches (Akteneinsicht) nicht in Rechtsvorschriften geregelt ist, kann die Behörde Auskünfte und Akteneinsicht nach Maßgabe des Absatzes 2 erteilen.

 

Liest man Fundstellen zu dieser Regelung, könnte man den Eindruck gewinnen, die Behörden sollen dem Bürger möglichst wenig Steine in den Weg legen. Meine Erfahrungen sind da ganz anders. Gelebte Verwaltung in Bayern ist weit von dem entfernt, was Politiker uns in Sonntagsreden verkaufen wollen.

 

Probieren Sie es einfach mal aus. Reaktion eines Beamten, als ich eine Kopie eines Dokuments wollte "Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Bürger ...". Unabhängig davon dass ich in diesem Fall aus meiner Sicht einen Rechtsansspruch auf das Dokument habe, die spontane Reaktion spricht Bände.

 

Kommentar überflüssig - Ich hatte erstmals mit diesem Amt zu tun, die Reaktion entspricht aber exakt dem, was ich bisher in der Verwaltung der Stadt Miltenberg und im Landratsamt erlebt habe.

 

Ich war vollkommen baff, meine Partnerin hat nur geschmunzelt. Ihr Kommentar: "Was hast Du denn erwartet?"

 

Meine Erfahrung: Wenn Sie Ihre Rechte kennen und gut vorbereitet sind, bekommen Sie was Sie wollen. Ansonsten ist die Gefahr leider sehr groß, dass Sie (unrechtmäßig?) abgewimmelt werden.

 

Das ist aber ein Armutszeugnis für unsere Verwaltungen, denn der Tenor in vielen Gesetzen und Verordnungen ist, dem Bürger soll geholfen werden. Die Verwaltung soll sich also bemühen, dem Anliegen des Bürgers Rechnung zu tragen. Lange nicht mehr so gelacht!