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Bürgerrechte durchsetzen - geht doch!

In meinem Beitrag Kommunalaufsicht als Placebo für uns Bürger hatte ich über die Arbeit der Regierung von Unterfranken berichtet. Der Beamte, der auf meinen Wunsch nach einem Dokument noch spontan äußerte, "wo kommen wir denn da hin ..." siehe meinen Blog Recht auf Auskunft

 

hat mir heute um 17.35 Uhr das gewünschte Dokument übersandt, nach schriftlicher Anforderung. Aus dem Anschreiben kann man förmlich das Zähneknirschen hören. Ich dachte mein I-Pad zerspringt.

 

Anstatt "anbei das gewünschte Dokument" schreibt der Beamte

 

"mit Schreiben vom 08.02.2018 baten Sie um Zusendung der Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg zu Ihrer Aufsichtsbeschwerde vom 01.12.2017 unter Hinweis auf Art. 36 BayDSG.
Da u.E. die Voraussetzungen des Art. 36 BayDSG gegeben sind, übersenden wir Ihnen anliegend die erbetene Stellungnahme vom 11.01.2018. Auf die Festsetzung von Kosten wird verzichtet (Art. 36 Abs. 5 BayDSG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KG)."

 

Geht doch, aber wie. Ich denke, dieser Beamte hat das erste Mal vom Art. 36 BayDSG gehört. Für die Übermittlung einer PDF überhaupt Kosten zu erwähnen, ist irgendwie auch seltsam.

 

Habe in Kürze einen Termin beim Anwalt und werde dann auch klären, ob ich die komplette Korrespondenz hier veröffentlichen darf. Schließlich sollen auch meine Leser Spaß haben, nicht nur ich.

 

Ein Lehrbeispiel und Anregung für alle. Nur wenn man seine Rechte als Bürger kennt und gut vorbereitet ist, bekommt man was man will. Es sollte aber umgekehrt sein. Beamte müssen die Rechte der Bürger kennen und dem Bürger helfen. Nicht diesen abwimmeln, wenn er seine Rechte nicht kennt.