Als Bürger der Bundesrepublik haben wir viele Rechte. Diese ergeben sich zum einen direkt aus dem Grundgesetz, daneben gibt es Bundesgesetze und Ländergesetze.
Welches Auskunftsrecht greift hat Bedeutung für den Umfang der Rechte. Nur Auskunft? Akteneinsicht? Kopien? Kosten? Teilweise geben Gesetze auch Fristen vor, die Verwaltungen einhalten müssen.
Manche Bürger geben inzwischen bei Anfragen an Behörden alle denkbaren Rechtsgrundlagen an, und zwingen die Verwaltung damit festzustellen, welches Auskunftsrecht denn nun in diesem Fall greift.
Das geht in die Richtung, die mir mein Anwalt empfohlen hat. Nichts mehr tel. machen. Sie werden im Zweifel abgewimmelt, bekommen unvollständige Angaben. Und hinterher war alles anders. Nach zwei Vorgängen, die dies bestätigt haben, halte ich mich nun daran.
Das ist umständlich, für die Verwaltung arbeitsintensiver, und dauert länger. Aber 30 jahre Berufserfahrung, kann man schlecht ignorieren. Allerdings gibt es eine Einschränkung. Bei Behörden/Verwaltungen die bekanntermaßen bürgerfreundlich agieren, geht vieles unkompliziert und ohne Formalien genau so gut.
Mein Rat bei allem, was die Stadt Miltenberg betrifft:
- Stellen Sie Ihre Fragen immer schriftlich
- Verlangen Sie eine schriftliche Antwort
- Wenn eine Auskunft verweigert wird, verlangen Sie eine Begründung und Benennung der Rechtsgrundlage
- Haben Sie mündlich eine unbefriedigende Auskunft erhalten?
- Fragen Sie nochmals schriftlich nach, weiteres siehe oben
In einem Schriftstück muss was handfestes drinstehen, da hilft abwimmeln nicht mehr, und Sie haben eine Grundlage für weiteres Vorgehen. Vor allem, es gibt damit einen Verwaltungsakt, was hilfreich sein kann - sagt mein Anwalt.
Unter Bürgerrechte durchsetzen, Recht auf Auskunft, Noch ein schönes Recht für Bürger, Kennen Sie Ihr Recht auf Auskunft und kennen Sie Ihre Bürgerrechte habe ich schon über einzelne Rechte geschrieben. In den nächsten Tagen werde ich eine Übersicht zu Auskunftsrechten erstellen, an denen Sie sich orientieren können. Heute ein paar Beispiele, wie es laufen kann
Anfrage 1 per Fax am 22.03. um 13:59 Uhr angefordert, das Dokument kam am 23.03. um 08:44 Uhr per Mail
Anfrage 2 per Fax am 22.03. um 14:16 Uhr angefordert, 108 Dokumente kamen am 23.03. um 08:39 Uhr per Mail
Anfrage 3 per Fax am 22.03. um 14:00 Uhr angefordert - offen
Jetzt dürfen Sie raten, welche Anfrage an die Stadt Miltenberg ging. Ich helfe Ihnen, es war nicht 1+2. Gut, die Antwortzeiten sind natürlich sensationell - ich war selbst überrascht. Jetzt muss ich mich heute am Sonntag durch 108 Seiten arbeiten - so war das nicht geplant.
Mit Anfrage 3 habe ich die Stadt Miltenberg um ein Dokument gebeten, dürfte maximal 3 Seiten umfassen. Dieses zu scannen und per Mail zu versenden dürfte eigentlich kein Problem sein, so wie es bei der Anfrage 1 gemacht wurde.
Diese Effizienz und bürgerfreundliche Arbeitsweise möchte ich auch auf der Stadtverwaltung Miltenberg erleben. Ich vermute, dort sucht man entweder noch das Dokument, oder prüft, ob ich ein Anrecht darauf habe, oder man brütet über der Kostenordnung, wie man hier den Bürger abwehren kann.
Bei einer Anfrage nach dem BayUIG hat die Stadt Miltenberg am letzten Tag der gesetzlichen Frist festgestellt, dass ein Dokument nicht existiert. Wie effizient ist eine Verwaltung, die dafür 30 Tage braucht?
Mein Anwalt: Behörden die mauern, antworten immer erst am letzten Tag der Frist. Dann werden Sie aufgefordert, Ihr Anliegen zu konkretisieren, und die Frist beginnt von vorne.
Die Anwort der Stadt Miltenberg: "... bitte ich, Ihre Frage konkret zu stellen." Klasse, gibt es dafür ein Lehrbuch? Titel beispielsweise: Wie bremse ich Bürgerrechte effizient aus?