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Wie bearbeitet das Landratsamt Eingaben von Bürgern? Dokumente jetzt online!

Wegsicht oder Aufsicht?
nichts sehen - nichts hören - nichts wissen

Am 12.08.2017 habe ich mich mit einer Beschwerde an die Kommunalaufsicht gewandt. Die Webseite des LA hätte mich vorwarnen müssen:

 

"Im Sachbereich "Kommunalwesen" steht die Beratung der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg im Vordergrund."

 

Kommunalaufsicht? kommt gar nicht vor. Wenn Sie wo anders nachsehen, steht da, daß Bürger bei Anliegen und Beschwerden unterstützt werden. Das ist im LA Miltenberg wohl nicht vorgesehen.

 

Anlass meiner Beschwerde war, dass weder Bürgermeister noch Stadtrat vorgebrachte Anliegen ernsthaft prüfen. Siehe So reagiert Helmut Demel auf Anliegen von Bürgern und Stadtrat auf einer Linie mit Bürgermeister.

 

Nachdem ich von einem Juristen den Hinweis bekommen habe, dies wäre evtl. ein Fall für die Kommunalaufsicht, war ich guten Mutes. Ablauf und Ergebnis waren jedoch ernüchternd.

 

Der Eingang meiner Beschwerde wurde bestätigt und weitere Unterlagen von mir angefordert. Daraufhin habe ich umfangreiche Nachweise an das Landratsamt gesandt.

 

Die sogenannte Kommunalaufsicht, deren Aufgabe die Beratung der Städte ist, bittet die Stadt Miltenberg um eine Stellungnahme. Das Original der Stellungnahme ist nicht mehr da, aber in einem Aktenvermerk ist diese festgehalten.

 

Das Landratsamt schreibt mir dann, es besteht kein Handlungsbedarf. Die Begründung ist eine Wiedergabe der Stellungnahme der Stadt Miltenberg.

 

Dass sich aus den vorgelegten Unterlagen zu der Stellungnahme der Stadt erhebliche Differenzen ergeben, fällt unter den Tisch. Eine Prüfung findet nicht statt.

 

Der Vorgang an sich ist damit komplett sinnfrei. Wurden die von mir vorgelegten Unterlagen überhaupt gelesen? Siehe auch Kommunalaufsicht als Placebo für uns Bürger? und Landratsamt Miltenberg als Vorbild für Justizreform

 

Die erstaunliche Aussage: Wenn die Stadt Miltenberg gegen Gesetze verstößt, darf die Aufsicht eingreifen. Wenn "nur" unwirtschaftlich gehandelt wird, ist der Stadtrat zuständig. Wenn dieser nicht einschreitet, passiert gar nichts.

 

Beispiel: Die Stadt vermietet etwas für 100 EUR, Marktpreis 1.000 EUR. Kein Fall für die Aufsicht, liegt im Ermessen der Stadt. Wenn der Stadtrat schweigt (oder schläft), dann ist das halt so. Nur wenn die Stadt das Objekt unentgeltlich jemand überläßt, wäre dies rechtswidrig und ein Fall für die Kommunalaufsicht.

 

Kann zwar juristich alles so richtig sein, trotzdem muss ich das als Bürger nicht akzeptieren. Wenn jeder schweigt, geht es ja ewig so weiter. Über meine weiteren Aktivitäten werde ich berichten. Das Spiel hat gerade erst begonnen, und fängt an, richtig Spaß zu machen.

Dokumente zum Vorgang finden Sie hier