Denn Sie wissen nicht, was sie tun, wäre vielleicht auch eine gute Überschrift gewesen. Keinen juckt die eigene Geschäftsordnung. In der Zeitung steht dann ein Beschluss, der das Wort "eventuell" enthält.
Unsere Stadträte haben einstimmig beschlossen, was genau ist aber unklar. Selbst der anwesende Vertreter der Presse konnte das nicht erkennen. Ich übrigens auch nicht.
In unserer Zeitung kann man zur Veröffentlichung von Protokollen lesen:
"im Internet und eventuell im <'Schnatterloch> veröffentlichen".
Ja wo denn nun genau? Die Formulierung des Reporters entspricht dem Sitzungsverlauf, es war in der Beratung nicht klar, wo denn nun was veröffentlicht wird. Abgestimmt wurde trotzdem, da kein Stadtrat dies moniert hat, scheint dieses ungewöhnliche Vorgehen zur Normalität zu gehören.
Die Geschäftsordnung des Stadtrates von Miltenberg sieht unter § 31 (4) Abstimmung vor
"Vor der Abstimmung soll der Antrag verlesen werden."
Das wurde in der Sitzung am Mittwoch nicht so gehandhabt. Damit ist aus meiner Sicht völlig unklar, was denn nun beschlossen wurde. Vor der Abstimmung gab es auf jeden Fall keinen exakt formulierten Beschluss.
Ist sowas rechtlich überhaupt möglich und erlaubt? Übrigens war ich bei insgesamt vier Abstimmungen anwesend. Bei keinem dieser vier Punkte wurde ein Beschlusstext vor Abstimmung verlesen. Es handelt sich zwar um eine Soll-Vorschrift, aber das obige Beispiel zeigt den Sinn dieser Regelung. Unklare Beschlüße können vermieden werden.
Ich schließe daraus, dass der exakte Beschlussinhalt erst im Nachhinein von Bürgermeister und Verwaltung formuliert wird, wie es halt gerade mal so passt.
Was sagt das über die Qualität unserer Stadträte aus? Ich bin immer noch fassungslos. In einer knappen Stunde vor Ort ist mein Weltbild komplett zerstört worden. Fortsetzung folgt.