In den letzten Jahren wurde seltsamerweise im Stadtrat von Miltenberg immer mehr nicht öffentlich beraten.
Die Entwicklung
- Jahr 2015 52% öffentlich
- Jahr 2016 41% öffentlich
- Jahr 2017 30% öffentlich
Eine Hochrechnung des Trends
- Jahr 2018 20% öffentlich
- Jahr 2019 10% öffentlich
- Jahr 2020 0% öffentlich
2020 ist nicht mehr weit - das Ziel ist nah. Erschreckende Entwicklung. Da die Zahl der Beratungspunkte in allen Jahren ähnlich war, ist der Schwund an öffentlichen Punkten zumindest seltsam.
Transparenz und Öffentlichkeit der Verwaltung sind wesentliche Elemente einer Demokratie.
Öffentlichkeit der Stadtratssitzungen soll dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dienen und die Transparenz der Verwaltungstätigkeit gewährleisten.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit trägt dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprizip Rechnung, weil dies die Kontrolle der Verwaltung durch die Bürger ermöglicht.
So sinngemäß im Kommentar von Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke zum Kommunalrecht in Bayern. Im Umkehrschluß wird mit der Verlagerung in nicht öffentliche Sitzungen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ausgehöhlt und die Kontrolle der Verwaltung durch die Bürger verhindert.
Ich kann zwar verstehen, dass Bürgermeister und Verwaltung lieber ohne lästige Kontrolle der Bürger agieren würden, es stellt sich aber die Frage, warum unser Stadtrat dies zuläßt und mitmacht?
Meine Aufsichtsbeschwerde zu den Vorgängen in Miltenberg liegt seit 23.05.2018 bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt. Ich bin wirklich gespannt, was da rauskommt.
Unabhäng davon scheint sich Bürgerengagement in diesem Bereich auszuzahlen. In Burgkunstatt haben sich Bürger gewehrt, einen Verein gegründet und sind in den Stadtrat eingezogen.
Das Obermain Tagblatt schreibt dazu am 05.03.2016: "... der, seitdem er mit vier Mitgliedern im Stadtrat vertreten ist, für eine landkreisweit einzigartige Offenheit des Gremiums gesorgt hat."
Mehr dazu unter Macht die Stadt Miltenberg die Ausnahme zur Regel und Michalismesse Miltenberg als Geheimveranstaltung.