Mit einer für mich erstaunlichen Begründung hat das Innenministerium meine Beschwerde abgeschmettert. "... dass der Regierung von Unterfranken kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist."
Es ging um die Weitergabe von Informationen über meine Aktivitäten an das Landratsamt Miltenberg. Die Weitergabe wird nun wie folgt legalisiert:
"..., wonach die Weitergabe zuässig ist, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der ... empfangenden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist ..."
Für welche Aufgaben braucht das Landratsamt den Inhalt eines Beschwerdebescheides an mich?
Noch krasser, für welche Aufgabe braucht das Landratsamt die Informationen, dass ich mich bei der Regierung von Unterfranken danach erkundigt habe, wie generell Beschwerden behandelt werden?
Für mich ist beides nicht nachvollziehbar, Die Begründung ist aus meiner Sicht an den Haaren herbeigezogen. Behörden machen keine Fehler. Übergeordnete Behörden kontrollieren untergeordnete Behörden nicht, sondern halten die schützende Hand über diese. So zumindest mein Eindruck zu Aufsichtsbeschwerden.
Der Vorgang liegt parallel noch beim Datenschutzbeauftragten für Bayern. Bin gespannt, zu welchem Ergebnis eine Instanz kommt, die nicht in die normalen Verwaltungsstrukturen eingebunden ist.
Auskunft gem. Art. 36 BayDSG
Mein Auskunftsersuchen nach Art. 36 BayDSG wurde kurz und knapp mit erledigt, sehr elegant um das Wesentliche herum, und somit eigentlich nicht bearbeitet. Aber wie gesagt, gut gemacht.
Meine Frage nach Rechtsgrundlagen für das Vorgehen und wie dieses mit dem Datenschutz vereinbar ist, wurde nicht beantwortet. Während die Regierung von Unterfranken schreibt "übliche und bewährte Praxis",
sagt das Innenministerium nun "Normative oder interne Regelungen zum Verfahren bestehen nicht".
Irgendwie klingt "übliche und bewährte Praxis" für mich nach Regeln. Aber davon scheint das Innenministerium ja nichts zu wissen. Egal, Ziel erreicht, Bürger wieder mal eingeseift und ruhiggestellt. Wird aber nicht funktionieren. Sowas erhöht bei mir nur die Motivation, noch härter an Veränderungen zu arbeiten.
Braucht die öffentliche Verwaltung in Bayern einen Neustart?
Nach neun Monaten persönlicher Erfahrung sowie vielen Recherchen und Vergleichen mit anderen Bundesländern bin ich der festen Überzeugung:
- In Bayern haben Regierung und Verwaltung nicht begriffen, dass sich in Bezug auf Transparenz, Bürgerrechte und Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren die Welt verändert hat.
- Das Land hat enormen Nachholbedarf im Verwaltungsbereich
- Das Land und seine Staatspartei sind in Selbstzufriedenheit erstarrt, was Verwaltung anbelangt
- Moderne Verwaltung seht heute anders aus, Bayern ist vor vielen Jahren stehen geblieben
Insoweit hoffe ich, die nächste Landtagswahl wird hier etwas verändern. Es ist fast egal, welchen Koalitionspartner die CSU bekommt (AFD ausgenommen). Jede andere Partei agiert in diesem Bereich bürgerfreundlicher und moderner. Das kann man in anderen Bundesländern in der realen Verwaltungspraxis schon erleben, in Bayern wird dies an vielen Aktivitäten von Oppostionsparteien sichtbar.
Auf dem Briefkopf des Innenministeriums steht übrigens dick und fett Bayern. Die Zukunft
Was hier abgeliefert wird, kann aber nicht die Zukunft sein. Wenn Parolen derart von der Wirklichkeit abweichen, empfinde ich das als reine Provokation. Sowas gehört verboten.