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Darf man an der Springer Quelle in Miltenberg mehrmals am Tag ein 10.000 ltr. Fass füllen und daheim bunkern? Wilder Westen um Wasserrechte?

In das Fass geht was rein.
In das Fass geht was rein.

Am Donnerstag konnte ich auf dem Weg nach Mainbullau seltsames an der Springer Quelle beobachten.

 

An der Quelle wurde ein Fass befüllt, ich schätze da gehen ca. 10.000 ltr. Wasser rein.

 

Wenig später konnte ich dann in Mainbullau beobachten, wie das Wasser in eine Zisterne abgelassen wurde.

 

Nach Berichten von anderen Besuchern der Quelle geht dies seit einiger Zeit rund um die Uhr.

 

Das Befüllen dauert etwa zwei Stunden, während dieser Zeit werden Privatleute, die sich etwas Wasser holen wollen, abgewiesen.

 

Das Entladen dauert etwa eine Stunde, dann ist der Traktor wieder da, und blockiert erneut zwei Stunden. Auch Landwirte, die kleinere Mengen Wasser möchten, werden in dieser Zeit abgewiesen.

 

Nachdem sich einige Bürger an diverse Stellen gewandt haben, war am Freitag tagsüber Ruhe. Es gibt die Aussage, der Abnehmer darf jetzt nur noch Nachts abfüllen.

 

Und siehe da, am Freitag abend war er wieder da. Angeblich hätte ihm jemand die Wasserentnahme erlaubt, dies aber neuerdings nur noch Nachts.

 

Irgendwie kann ich das nicht verstehen. Entweder die Wasserentnahme in diesem Umfang ist rechtlich in Ordnung, dann aber 24 Stunden. Diese dann auf die Nacht einzuschränken, erscheint doch sehr fragwürdig.

 

Das Ganze hat ein Gschmäckle, würde man im Schwabenland sagen. Wenn nach massiven Beschwerden nicht richtig durchgegriffen wird, sondern das Verhalten nur in die Dunkelheit verlegt wird, ergeben sich viele Fragen.

 

Was haben die zuständigen Stellen unternommen? Das Verhalten gerügt und untersagt? Offensichtlich nicht. Aber Informationen sind wohl geflossen, sonst gäbe es diese Verlagerung in die Nacht ja nicht.

 

Das Landratsamt hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, die EMB hat eine Erlaubnis zur Nutzung der Quelle, Insoweit ist das Landratsamt außen vor. Wurde mir zumindest signalisiert. Stimmt das wirklich? Hier ist Wasserrecht und Umweltrecht betroffen, kann sich unser Landratsamt da wirklich hinter der EMB verstecken?

 

Bei der EMB habe ich am Freitag niemand mehr erreicht. Jetzt laufen diverse Anfragen an Stadt, EMB und Landratsamt. Unter anderem habe ich die Genehmigung angefordert, mit der das Landratsamt die Rechte an der Quelle auf die EMB übertragen hat.

 

Auch hier wieder ärgerliches. Das Dokument war im Telefonat eindeutig bestimmt. Trotzdem muss ich dies schriftlich beantragen. Warum reicht tel. nicht? Von schriftlich anfordern steht im Umweltinformationsgesetz nichts. Schikane des Landratsamtes, oder will man einfach nur Zeit schinden?

 

Eine Bemerkung am Rande. Erzählen sie nichts davon in Großheubach. dort müssen die Winzer doch tatsächlich Geld für die Wasserentnahme zahlen. Nicht auszudenken, wenn diese dann auch noch die Springer Quelle nutzen wollen.

Auch der Schlauch macht was her. Da geht was durch.
Auch der Schlauch macht was her. Da geht was durch.

Praktischerweise bleibt der Schlauch zum Befüllen während des Entladevorgangs liegen.

 

Das spart natürlich viel Zeit. Den Schlauch wegräumen und dann erneut auslegen muss ja nicht sein, wenn man eh ohne Unterbrechung füllt und entlädt.

 

Ich bin wirklich gespannt, was die zuständigen Stellen mir zu dem ganzen Vorgang sagen. Auf der Seite unseres Landratsamtes kann man folgendes finden:

 

Erlaubnisfreie Grundwasserentnahme:

Erlaubnisfrei sind insbesondere die Entnahme von Grundwasser für den eigenen Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs, in geringen Mengen für einen vorübergehenden Zweck sowie in geringen Mengen für Zwecke der Land-, Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. § 46 WHG, Art. 29 BayWG. Ausnahme: Bei gespannten Grundwasserverhältnissen ist in jedem Fall eine wasserrechtliche Gestattung erforderlich.

 

Fällt die Entnahme von 50 bis 60 cbm am Tag noch unter "geringe Mengen"? Warum lassen unsere Behörden das so einfach zu? Ein Winzer/Landwirt aus Großheubach müsste dafür 50,- bis 60,- EUR je Tag bezahlen.

 

Hat die Stadt Miltenberg, die EMB bzw. wir Bürger etwas zu verschenken? Warum bekomm ich mein Wasser nicht kostenlos?