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Bürgerfreundlich sieht anders aus! Landratsamt Miltenberg schaltet um?

Das BayUIG ist eine sehr bürgerfreundliche Regelung, um uns Zugang zu Informationen zu ermöglichen.

 

Nach lustigen Erlebnissen mit unserer Stadtverwaltung, hatte ich relativ gute Erfahrungen mit dem Landratsamt gemacht.

 

Nun muss ich feststellen, auch beim Landratsamt geht es anders. Auf eine Anfrage vom 18.08.2018 erhalte ich am 13.09.2018 folgende Antwort:

 

"Bezüglich Ihrer Bitte um Zusendung des Berichtes nach der EÜV dürfen wir an das WWA bzw. den Wasserversorger verweisen."

 

Dazu hat man fast vier Wochen gebraucht. Im Gesetz steht unter Antrag und Verfahren:

 

1Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber.

3Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann die informationspflichtige Stelle die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen.

 

Anstatt den Antrag bürgerfreundlich weiterzuleiten, was das Gesetz als erste Option vorsieht, lässt man Wochen verstreichen, um mir mitzuteilen, wo ich mich hinwenden kann.

 

Das ist um so erstaunlicher, da ich in meiner Anfrage um Weiterleitung gebeten hatte. Erinnert mal wieder an Andrea Nahles "Bätschi".

 

Ich habe langsam das Gefühl, unsere Verwaltungen waren so lange erfolgreich damit, unangenehme Fragen auszusitzen und Bürger auflaufen zu lassen, dass man sich nichts mehr dabei denkt.

 

Dumm nur, wenn man dann mal auf einen trifft, den das anspornt. Meine Anfrage und die Anwort dazu finden Sie hier, einfach klicken.