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Hat Helmut Demel keine Ahnung oder informiert er uns Bürger und den Stadtrat falsch?

Über 80 Kommunen in Bayern haben inzwischen eine Informationsfreiheitssatzung. Diese beinhaltet in der Regel auch den unten abgedruckten Passus für die Veröffentlichung von Dokumenten. Diese Transparenz haben daneben auch viele weitere Kommunen geschaffen, ohne formal eine solche Satzung zu erlassen.

 

Wenn Helmut Demel also in der Bürgerversammlung auf die Frage zu einem Transparenzportal auf das ferne und große Hamburg verweist, suggeriert er den Anwesenden, das wäre nicht üblich.

 

Da das Gegenteil der Fall ist, stellt sich die Frage, bewußte Fehlinformation oder vollkommene Unwissenheit? Warum möchte unser Bürgermeister uns diese Informationen mit aller Gewalt vorenthalten? Was ist denn daran schlimm, wenn Bürger diese Informationen sehen?

§ 3 Veröffentlichungspflicht

(1) Um den Aufwand individueller Antragstellung und Antragserledigung nach §§ 4 und 5 möglichst gering zu halten, veröffentlicht die Gemeinde so weit wie möglich alle Informationen von öffentlichem Interesse auf ihrer Internetseite, einschließlich Informationen ihrer Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2.

(2) Die Gemeinde veröffentlicht nach Abs. 1 insbesondere

  • Tagesordnungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse,
  • in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse,
  • Protokolle und Unterlagen öffentlicher Sitzungen,
  • Verträge,
  • Dienstanweisungen,
  • Handlungsempfehlungen,
  • Subventions- und Zuwendungsbescheide,
  • Ergebnisse der Rechnungsprüfung,
  • Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne,
  • Statistiken,
  • Tätigkeitsberichte,
  • Gutachten,
  • Studien,
  • Geodaten,
  • Verwaltungsvorschriften,
  • öffentliche Pläne,
  • Bauleitpläne und Landschaftspläne,
  • die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide.

Der Veröffentlichungspflicht nach Satz 1 unterliegen auch die Unterlagen über die von der Gemeinde geplanten und durchgeführten Bauvorhaben, ebenso Entscheidungen in Gerichtsverfahren, an denen die Gemeinde beteiligt ist und die wesentlichen Unternehmensdaten der Beteiligungen der Gemeinde einschließlich der zusammengefassten Darstellung der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen für die Leitungsebene sowie alle weiteren Informationen von öffentlichem Interesse.

Die obige Veröffentlichungspflicht ist Bestandteil einer Mustersatzung,

die das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern erarbeitet hat. Viele Kommunen nutzen diese Satzung als Vorlage.

 

Helmut Demel ist Mitglied der FDP. Die FDP-Bayern ist Mitglied im Bündnis Informationsfreiheit für Bayern und unterstützt diese Ziele. Aber offensichtlich nicht hier in Miltenberg.

 

Wer sich weiter informieren möchte, hier der Link zu Seite der Initiative "Bündnis Informationsfreiheit für Bayern". Die komplette Mustersatzung können Sie hier abrufen.