Zum Projekt Neubau Museumsdepot/Stadtarchiv wurde beschlossen, Finanzmittel umzuschichten.
... die vorgesehene Kletteranlage im Mainzer Tor zunächst zurückzustellen und die „eingesparten“ Kosten von brutto ca. 108.000 € für den Bau von Spielanlagen im Bereich der Außenanlage zu verwenden. Diese Entscheidung wird ausdrücklich bestätigt
Damit wurde Geld im Plan von A nach B verschoben. Der Bausschuss und auch der Stadtrat haben diesen Punkt nicht öffentlich beraten und beschlossen.
Warum wurde die Öffentlichkeit hier ausgeschlossen? Nach der Gemeindeordnung sind Sitzungen öffentlich
- soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder
- auf berechtigte Ansprüche Einzelner
entgegenstehen.
Jetzt frage ich mich, welcher dieser beiden Ausnahmen könnte wohl auf die Beratung und Beschlussfassung über die Umgliederung von Finanzmitteln zutreffen?
Ich tue mir da schwer und habe die Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten. Ein zu unrecht nicht öffentlich gefasster Beschluss ist nach neuester Rechtsprechung übrigens ungültig und damit nichtig.
Bin gespannt, was die Kommunalaufsicht dazu sagt.