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Jahresrückblick 2018 Teil 3 - Beispiele für Verwaltungshandeln in Miltenberg

Vielleicht habe ich falsche Vorstellungen und Erwartungen. Meine Erfahrungen aus diversen Vorgängen 2018 könnte man so zusammenfassen:

  • Kritik ist Majestätsbeleidigung, die Stadt Miltenberg und ihre Amtsträger machen keine Fehler
  • Es gibt demzufolge auch keinerlei Veranlassung, irgend etwas zu ändern, anders oder gar besser zu machen
  • Eine funktionierende Kontrolle von Bürgermeister und Verwaltung durch den Stadtrat ist nicht vorhanden
  • Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt hat die Aufgabe, alles abzusegnen. Eine sinnfreie Stelle.
  • Gesetzliche Auskunftsrechte von Bürgern würde man am liebsten ignorieren
  • Transparenz ist in unseren Verwaltungen nicht nur ein Fremdwort, sondern wahrscheinlich ein Schimpfwort oder gar etwas unsittliches

Interessanterweise ändert sich die Welt in allen diesen Punkten dramatisch, wenn man die Region MIltenberg verlässt. Die Grundeinstellung ist beispielsweise in einer Stadt wie Würzburg komplett anders. Nach einem informativen Telefonat mit einem Verantwortlichen dort war ich erst mal vollkommen fassungslos

 

Auch wie man auf Bürgeranliegen reagiert, ist "auswärts" deutlich anders. Während das Landratsamt bei einem Vorgang ganz im Stile der Region abwimmelt, verharmlost, und nichts tut, kommt nach zwei Anrufen beim Wasserwirtschaftsamt in Aschaffenburg plötzlich enorme Bewegung in die Sache. Irgenwie sehr seltsam.

 

Ähnlich verhält es sich bei der Regierung von Unterfranken. Auch wenn Aufsichtsbeschwerden dort erfolglos waren, ist die Antwort substantiert, und nachvollziehbar. Bei unserem Landratsamt lacht man zuerst über obskure Argumentationen, ist dann erst mal fassungslos, anschließend wird man richtig wütend.

Auskunftsrechte nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetz BayUIG

Das beste an Auskunftsrechten neben dem Verbraucherinformationsgesetz VIG was es in Bayern gibt. Immer wenn Sie einen Bezug zur Umwelt herstellen können, stehen Ihnen Informationen zu. Umwelt im Sinne dieses Gesetzes ist dabei sehr sehr sehr weit auszulegen. Insofern wohl eines der ungeliebtesten Gesetze hier in der Region. Meine Erfahrungen sind deshalb gemischt. Es ist noch viel "Überzeugungsarbeit" notwendig.

 

Stadt Miltenberg: Ein Verzeichnis der verfügbaren Umweltinformationen gibt es nicht. Basta. Soll laut Gesetz da sein, aber wen jucken hier Gesetze. Umweltinformationen sollen auch automatisch und systematisch veröffentlicht werden. Auf der Seite der Stadt findet man absolut nichts. Und wieder: Wen jucken denn Gesetze. In Miltenberg gibt es also keine Umwelt und keine Umweltinformationen.

 

Kreisverwaltung: Ein Verzeichnis der verfügbaren Umweltinformationen gibt es auch hier nicht. Neuerdings aber eine Rubrik Umweltinformationen auf der Internetseite. Der Inhalt ist noch mehr als dürftig. Ich werde über weitere Anfragen dafür sorgen, dass hier mehr passiert.

 

Einzelne Dokumente und ein paar Zahlen zu wasserrechtlichen Genehmigungen habe ich auf Anfrage problemlos bekommen. Als ich dann aber Akteneinsicht beantragt habe, wurde es schwierig. Ich habe jetzt eine Entscheidung über meinen Antrag verlangt. Dann sehen wir weiter. Kommentare zum BayUIG sagen, Akteneinsicht ist für beide Seiten die effizienteste Abwicklung zur Bereitstelltung von Umweltinformationen. Scheint unser LA anders zu sehen.

 

Bei einer Anfrage zu Kontrollberichten über Trinkwasser wollte man mich aufs Amt zitieren, anstelle die Dokumente zu liefern. Nach Hinweis auf die Rechtslage habe ich die gewünschen Unterlagen komplett per Mail erhalten.

 

Unsere EMB schießt dann den Vogel ab: Ich habe einen Bericht zur Eigenüberwachung angefordert. Es wird frech behauptet, das Dokument enthält keine Umweltinformationen. Einfach lächerlich / unverschämt. Daneben werden rechtswidrige Forderungen gestellt, den Auskunftsanspruch zu begründen und einzuschränken. Nach Hinweis auf die Rechtslage kommt dann: "Ihrem Antrag werde ich dennoch nicht nachkommen ..." Der Vorgang liegt jetzt bei der für die Überwachung zuständigen Regulierungsbehörde.

 

Bei einer anderen Anfrage zu Untersuchungsergebnissen des Trinkwassers habe ich kurzfristig umfangreiche Unterlagen bekommen. Im Nachgang hat sich dann herausgestellt, der Verantwortliche war gerade in Urlaub, und die Übersendung war nicht ganz in seinem Sinne.

 

Was sagt der Aufsichtsratsvorsitzende Thomas Grün zum Verhalten der EMB?

Über die Vorgehensweise der EMB insbesondere die Erfüllung von Informationspflichten werde ich noch seperat berichten. Die EMB liefert unser Trinkwsser, eines der sensibelsten Themen. Hier sollte absolute Transparenz und Offenheit herrschen, alles andere ist inakzeptabel.

Auskunftsrechte nach Art. 39 bayerisches Datenschutzgesetz BayDSG (alt Art. 36)

Dieses Auskunftsrecht ist insgesamt problematisch. Es ist der Nachweis eines berechtigten Interesse notwendig. Auch wenn dieses gegeben ist, gibt es viele Fallstricke, über die unsere Verwaltungen dem Bürger sein Auskunftsrecht madig machen können. Zumindest die Stadtverwaltung Miltenberg nutzt diese gerne und intensiv.

 

Stadt Miltenberg: Ein Auskunftsersuchen zur Verpachtung landwirtschaflticher Grundstücke wurde mit einem sehr hohen Kostenvorschuss beantwortet. Selbst der Datenschutzbesauftragte von Bayern hat darüber gestaunt. Die Auskunft selbst ist rudimentär. Die Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten steht noch aus.

In einem anderen Fall wurde anstelle ein Dokument auszuhändigen angeboten, Akteneinsicht zu gewähren, und das Dokument zu verlesen. Auch im Nachgang wurde die Aushändigung verweigert.

 

Kreisverwaltung: Angeforderte Dokumte wurden kurzfristig problemlos übersandt. Sehr positiv! Allerdings ist ein Dokument nicht mehr da. Versehentlich gelöscht, später dann "nicht zu den Akten genommen". Ich finde das seltsam, erfahrene Anwälte wundert sowas erstaunlicherweise überhaupt nicht.

 

Regierung von Unterfranken: Ein Dokument wurde nach schriftlicher Anforderung übersandt. Die vorherige tel. Anforderung wurde noch abgelehnt. Eine weitere Anfrage zur generellen Arbeitsweise und einer Statitik über Aufsichsbeschwerden wurde zügig beantwortet.

Allgemeines Auskunftsrecht der Bürger

Unabhängig von einzelnen Gesetzen kann sich jeder Bürger über Vorgänge informieren. In einem Fall habe ich das in der Stadt Miltenberg versucht. Bürgermeister Helmut Demel hat dann nach einigem hin und her eine völlig nichtssagende Liste von Punken über eine Strategiesitzung in 2014 geliefert. Das Protokoll über die Ergebnisse wurde mir verweigert - vielleicht waren die Ergebnisse so dürftig, dass diese Demel peinlich sind.

 

Besser kann man als Mandatsträger seine Mißachtung von Bürgern und deren Rechte nicht ausdrücken.

Aufsichtsbeschwerden

Da war ich wohl etwas blauäugig. Wegsicht ist aus meiner Sicht die bessere Bezeichnung für unsere Kommunalaufsicht. Da würden dann auch keine falschen Vorstellungen enttäuscht.

 

Die grundsätzliche Arbeitsweise stellt sich so dar: Beschwerde geht ein, Betroffener liefert Stellungnahme, die natürlich alles fabelhaft darstellt. Aufsicht schreibt Stellungnahme ab, wunderbar, alles in Ordnung.

 

So oder so ähnlich hat das Landratsamt inzwischen drei oder vier meiner Beschwerden "bearbeitet". Kleines Problem dabei, nicht jeder Bürger gibt dann auf. Die Regierung in Unterfranken freut sich anschließend über meine Beschwerden über das Landratsamt. Die Vorgehensweise dort ist ähnlich, man kann aber erkennen, dass jemand sich ernsthaft mit dem Inhalt meiner Beschwerde befasst. Beim Landratsamt hab ich diesen Eindruck nicht. Aktuell offen:

  • Landratsamt: Beschwerde über Helmut Demel, der in einer Stadtratssitzung die Abstimmung über einen Antrag eines Stadtrates nicht zugelassen hat
  • Landratsamt: Beschwerde über die Behandlung eines Beratungspunktes im Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung. Aus meiner Sicht gab es keinen Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Regierung von Unterfranken: Beschwerde über das Landratsamt wegen der Behandlung meiner Beschwerde zur nicht ordnungsgemäßen Einladung zur Bürgerversammlung in Miltenberg
  • Regulierungsbehörde zur EMB: Beschwerde über die Weigerung, den Bericht zur Eigenüberwachung nach BayUIG zu übersenden
  • Datenschutzbeauftragter: Überprüfung einer Auskunft durch die Stadt Miltenberg zu Verpachtungsvorgängen
  • Datenschutzbeauftragter: Prüfung, ob Regierung von Unterfranken persönliche Daten von mir unberechtigt weitergegeben hat

Ein weiterer Vorgang für die Regierung von Unterfranken liegt noch hier. Die Bearbeitung einer Beschwerde zur Beschlussfassung im Stadtrat von Miltenberg durch unser LA ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.

 

Mancher denkt sich jetzt, was soll das alles, wenn es doch erfolglos ist? Ich denke, der Erfolg wird hier nicht in Form von "erfolgreichen" Beschwerden auf Papier eintreten. Den Verantwortlichen wird irgendwann der Kragen platzen. Dann wird es Veränderungen geben, auch wenn nie einer zugibt, etwas falsch gemacht zu haben.

 

Und selbst wenn nicht, ich lerne permanent dazu. Das Ganze ist hochinteressant, spannend und macht viel Spaß. Aus meiner Sicht müssten viel mehr Bürger aktiv werden, ansonsten wird der Staat übermächtig und die Demokratie leidet.

Akteneinsicht

In einem Fall habe ich in Miltenberg Akteneinsicht verlangt und bekommen. Es ging um den Vorgang 30er Zone in der Eichenbühler Straße. Akteneinsicht ist aus diversen Vorschriften heraus möglich. BayUIG, Art. 39 BayDSG, VIG, allgemeine Bürgerrechte. Die Erkenntnisse daraus:

  • Dieses Recht wird kaum genutzt. Ich war in den letzten 19 Jahren der erste Bürger, der damit in der Miltenberger Stadtverwaltung aufgeschlagen ist, zumindest bei dem hier zuständigen Beamten
  • Entsprechend rudimentär waren die Kenntnisse, wie das abzulaufen hat, welche Rechte ich als Bürger dabei habe, beispielsweise Kopien machen usw.

Verändern sich unsere Verwaltungen? Findet ein Lerneffekt statt?

Bei einigen Stellen merkt man, dass meine Ansinnen neu sind. Die Auskunftsrechte selbst sind zwar nicht neu, aber ich bin oftmals der erste der damit ankommt. In der Kreisverwaltung und bei der Regierung von Unterfranken habe ich das Gefühl, ich werde inzwischen ernst genommen und meine Anliegen werden vernünftig bearbeitet. Manchmal noch etwas holprig, weil Neuland.

 

Erstaunlicherweise gab es bei mehreren Anfragen beim Wasserwirtschaftsamt noch nie Probleme. Wurden immer zügig und umfassend erledigt. Vielleicht liegt es ja an der Nähe von Aschaffenburg zu Hessen. Auf jeden Fall völlig ungewohnt und überraschend.

 

Die Stadt Miltenberg ist dagegen ein Fels in der Brandung. Transparenz, Bürgerinformation, Auskunftsrechte. Wollen wir nicht, unterstützen wir nicht. Da geht es voll dagegen. So mein Eindruck bis heute. Diverse Vorgänge dazu habe ich unter Erlebnisse und im Blog ausführlich dokumentiert.

 

Die EMB ist nochmals ein ganz besonderer Fall. Ob hier der Einfluss von Helmut Demel bestimmend ist, oder ob einfach die gleiche Grundeinstellung wie in Miltenberg herrscht, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall ist hier auch noch ein dickes Brett zu bohren.

 

Generell sind ausgegliederte Teile der Verwaltung ein interessantes Thema. Darunter neben der EMB die LAG Main4eck und die kommunale Verkehrsüberwachung.

 

 

Fazit: Es gibt noch viel zu tun, damit unsere Region im Bereich Transparenz und Bürgerinformation einen vernünftigen Standard erreicht.