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Aufsichtsbeschwerden sind formlos, fristlos und erfolglos

So die herrschende Meinung. Aber es gibt Ausnahmen, wie in diesem Fall. Dokument hier klicken.  oder ganz unten nachsehen.

 

Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Miltenberg stellt fest:

  • Bauausschuss und Stadtrat hätten öffentlich beraten müssen.
  • Die Behandlung in nicht öffentlichen Sitzungen war demnach rechtswidrig.

 

Die Schlussfolgerung, das hat keine Folgen, könnte man zwar hinterfragen. Spielt aber aus meiner Sicht keine Rolle. Es geht nicht um Recht haben, sondern um Veränderung. Und hier sehe ich Fortschritte.

  • Der Stadtrat von Miltenberg und seine Ausschüsse tagen mehr öffentlich als noch im Jahr 2017.
  • Die Kommunalaufsicht läßt nicht mehr alles durchgehen.
  • Damit sind die Weichen für mehr Öffentlichkeit in Miltenberg gestellt.

Eine Frage bleibt aber offen. Nehmen die Stadträte diesen Teil ihrer Aufgabe ernst?

  • Der Bürgermeister legt eine Tagesordnung vor, und trennt dabei in öffentlich und nicht öffentlich
  • Die Räte prüfen diese Tagesordnung und genehmigen diese am Beginn der Sitzung
  • Im Rahmen dieses Vorganges haben sie auch zu hinterfragen, ob nicht öffentliche Punkte möglicherweise öffentlich behandelt werden müssten
  • Der Bürgermeister muss dann stichhaltige Begründungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit benennen

Wie das geht, hat vor kurzem ein Stadtrat in Klingenberg gezeigt. Drei nicht öffentlich geplante Punkte werden auf Grund seines Antrages öffentlich beraten.

 

Zumindest in dem jetzt von der Kommunalaufsicht geprüften Fall haben die Räte sowohl im Bauausschuss als auch im Stadtrat selbst den Vorgang wohl nicht geprüft.

 

Hier gehts zu den Dokumenten und weiteren Unterlagen über die Kommunalaufsicht