Die Übersicht unten zeigt, nach den aktuellen Planungen bleiben jährlich gerade mal 41.000 bis 48.000 EUR übrig. Das ist der Überschuss, nachdem alle Verwaltungskosten bezahlt wurden. Zieht man dann noch den Schuldendienst ab, bleiben sagenhafte 8.000 bis 12.000 EUR, mit denen man was machen kann.
Wenn nun die Verwaltungskosten für einen hauptamtlichen Bürgermeister um 51.000 EUR pro Jahr steigen, ergibt sich ein Minus. Zumindest nach dem was ich im Mathematikunterricht gelernt habe. Vielleicht hilft hier ja die gute alte Mengenlehre weiter.
Wahrscheinlicher ist aber, dass Steuern und Gebühren erhöht werden müssen. Ich finde, das muss man den Bürgern sagen. Ungedeckte Schecks auszustellen, ist in der großen Politik zwar inzwischen normal, deswegen muss man das aber in der Kommunalpolitk nicht nachmachen.
Ehrlicher wäre gewesen, zu den Mehrausgaben auch Maßnahmen für die notwendigen Einnahmen zu beschließen. So täuscht man die Bevölkerung.
Wenn man an den Einnahmen nichts verändert, darf der hauptamtliche neue Bürgermeister möglicherweise nicht mal mehr einen Bleistift bestellen, ohne eine
Genehmigung beim Landratsamt einzuholen. Wie das dann läuft, können Sie in Amorbach erfragen.
Um Mißverständnissen vorzubeugen. Die Zahlen stammen aus einer Veröffentlichung des Landkreises. Dort steht:
Quelle: Ist-Daten - Bayerisches Landesamt für Statistik
Quelle: Plandaten - Finanzpläne Vermögenshaushalt 2018 / Finanzhaushalt 2018 der Gemeinden
Die Zahlen kommen also aus der Gemeinde selbst, und lagen den Gemeinderäten bei ihrer Entscheidung vor. Übrigens dürfen normal die Kosten die Einnahmen nicht übersteigen. Negative Rücklagen wie in den Jahren 2018 und 2019 ausgewiesen, sind da auch nicht hilfreich.
Wie muss man die Kosten des Bürgermeisters eigentlich bewerten?
Aktuell fallen für den ehrenamtlichen Bürgermeister 46.000 EUR pro Jahr an. Das sind 3.833,- EUR im Monat. Ich kenne Selbständige, die weniger Gewinn machen, also weniger verdienen. In Vollzeit mit unternehmerischem Risiko.
Vergleicht man den Betrag mit dem Einkommen eines Angestellten, muss man die Sozialabgaben abziehen. Dann bleibt ein Bruttogehalt von 3.170 EUR im Monat. Für eine Teilzeittätigkeit? Das haben viele qualifizierte Angestellte und Arbeiter in Vollzeit nicht. Umgerechnet auf Stunden für einen Vollzeitbeschäftigten ergibt sich ein Stundenlohn von 18,63 EUR. Auch das nicht schlecht.
Bei der geplanten hauptamtlichen Stelle wird es dann richtig interessant.
Die Kosten sollen künftig 97.600 EUR betragen. Das sind 8.133 EUR im Monat. Würde mich mal interessieren, wie viele Bürger in Laudenbach das verdienen, wie viele Selbständige so ein Einkommen haben. Ich kenne Leute mit viel Verantwortung in der Wirtschaft, aber diese Einkommensgröße ist doch eher selten.
Ob die Verantwortung für eine Gemeinde mit 1.460 Einwohnern, deren Verwaltung nach Kleinheubach ausgelagert ist, dieses Gehalt rechtfertigt, müssen die Laudenbacher selbst entscheiden. Vielleicht helfen die Zahlen dabei.