Das ergibt sich aus einer Veröffentlichung des Landkreises im Frühjahr 2018.
Bereits vor über 10 Jahren wurde in Bayern die Grundlage geschaffen, Haushalte von Kommunen und Kreisen von der Kameralistik auf Doppik umzustellen.
Bei Unternehmen entspricht die Kameralistik einer einfachen Einnahmeüberschussrechnung, Doppik bedeutet Bilanzierung. Bei Gewerbetreibenden erzwingt das Finanzamt schon ab sehr geringen Umsätzen eine Bilanzierung.
Die Einnahmeüberschussrechnung / Kameralistik ist völlig ungeeignet, das wirtschaftliche Ergebnis korrekt und periodengerecht abzubilden.
Aus der Gesetzesbegründung: "Bei einer Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens erhalten die Kommunen ein leistungsfähiges und zukunftssicheres Rechnungswesen. Das neue Rechnungswesen stellt wesentlich verbesserte Informationen über das kommunale Vermögen und den vollständigen Ressourcenverbrauch zur Verfügung und ermöglicht somit eine verbesserte Steuerung."
Nur Weilbach und Niedernberg haben neben dem Kreis diese Umstellung bisher vollzogen, und nutzen die Möglichkeiten eines modernen Rechnungswesen.
Alle anderen 30 Kommunen verharren in den alten Strukturen, die eine moderne Kosten- und Leistungsrechnung nahezu unmöglich machen. Ein großer Vorteil der Doppik ist eine komplette Übersicht über das Vermögen einer Kommune und deren Wert (Bilanz). Daneben wird sichtbar, ob Vermögen geschaffen, oder vernichtet wird.
Aus meiner Sicht war es ein Fehler, dass der Freistaat Bayern die Umstellung nicht wie andere Bundesländer verpflichtend gemacht hat. Über 90% der Kommunen im Landkreis verweigern sich moderner Rechnungslegung!
Auch dieses Thema gehört in der Stadt Miltenberg dringend auf die Tagesordnung. Besonders unternehmerisch tätige Stadträten müssten aus meiner Sicht darauf drängen, dass ein Rechnungswesen eingeführt wird, das deutliche Verbessereungen in Bezug auf Transparenz und Wirtschaftlichkeit ermöglicht.
Welche wesentlichen Gründe für den Umstieg gibt es? Aus der Gesetzesbegründung:
Kameralistik:
- nur zahlungsorientiert, nicht ressourcenorientiert
- weniger periodenbezogen
- fehlende Übersicht über das Vermögen und seinen Wert
- keine Berücksichtigung des Werteverzehrs
- keine Berücksichtigung langfristiger Risiken (z.B. Pensionsrückstellungen)
- Probleme bei der Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung
Doppik:
- ressourcenorientiert
- periodenbezogen
- Darstellung des Werteverzehr und langfristiger Risiken
- schneller und sicherer Einblick in die Vermögens- und Ertragslage
- gutes Zusammenspiel mit einer Kosten- und Leistungsrechnung
- Konsolidierung mit ausgegliederten Bereichen möglich
Angesichts der großen Vorteile finde ich es verwunderlich, dass Stadt- und Gemeinderäte nicht darauf dringen, diese Umstellung zu vollziehen, und damit die Finanzen ihrer Kommune transparenter und besser steuerbar zu machen.
Beim Landkreis Miltenberg kann man lesen:
Im Rahmen einer veränderten Steuerung der Verwaltung ist bei einem Haushalts- und Rechnungswesen auf doppischer Grundlage eine Kosten- und Leistungsrechnung verpflichtend.
Vielleicht ist diese Pflicht zu Transparenz ein Grund für Verwaltungen, nicht umzustellen. Aber genau dieser Punkt sollte Stadt- und Gemeinderäte veranlassen, die Umstellung einzufordern.