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Gefährdet die Beratung über Bürgstädter Spielplätze das Wohl der Allgemeinheit?

Ich glaube das nicht, Bürgermeister Thomas Grün scheint jedoch anderer Meinung zu sein.

 

Mit Erstaunen habe ich in der Zeitung gelesen, dass der Gemeinderat von Bürgstadt am 11.09.2018 in nichtöffentlicher Sitzung die Attraktivierung der Bürgstädter Spielplätze thematisiert und eine Arbeitsgruppe gebildet hat.

Im Klartext: Es wurde nichtöffentlich beraten.

 

Nach der Gemeindeordnung Bayern sind Beratungen des Gemeinderates öffentlich, soweit nicht Rücksichten

  • auf das Wohl der Allgemeinheit
  • auf berechtigte Ansprüche einzelner

entgegenstehen. Mir fehlt die Vorstellungskraft, wie man die nichtöffentliche Beratung hier begründen könnte.

 

Alle Gemeinderäte haben den Wunsch des Bürgermeisters nach Geheimhaltung aber offensichtlich brav abgenickt und den Punkt nichtöffentlich beraten. Rechtswidrig?

 

Entweder die Räte kennen die Gemeindeordung nicht, oder sie haben nicht darüber nachgedacht. Vielleicht ist auch nicht mehr jedem bewusst, dass der Bürgermeister die Tagesordnung zwar erstellt, die Ratsmitglieder diese aber genehmigen müssen.

 

Dazu gehört auch die Prüfung, ob ein Punkt in die öffentliche oder nichtöffentliche Sitzung gehört. Es ist eine Aufgabe der Räte dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit nicht zu Unrecht ausgeschlossen wird.

 

Vielleicht breitet sich aber auch der in Miltenberg grassierende Virus zum Ausschluss der Öffentlichkeit in der Region aus. Wäre mal interessant, was die Kommunalaufsicht dazu sagt, wenn ein Bürgstädter dort anfragt.

 

Alternativ wäre das auch mal ein Thema für die neuerdings stattfindenden Stammtische der CSU. Wenn diese die neue Öffentlichkeit ernst meint, sollten deren Mandatsträger künftig genauer darauf achten, ob die Öffentlichkteit zu Recht bei nichtöffentlichen Punkten auf der Tagesordnung von Beratungen des Gemeinderates ausgeschlossen wird.