Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist!
Die Landesregierung in Baden-Württemberg schreibt ihren Kommunen vor, was mindestens im Internet zu veröffentlchen ist.
Allmachtsallüren von Stadträten und Bürgermeistern wie hier in Bayern (Miltenberg) wird so ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Nebenbei zeigt BW auch, wie moderne Verwaltung heute geht.
Ich wollte auf einen Kommentar bei Twitter antworten und habe festgestellt, der Stolz in Bayern auf ein Digitalministerium verdeckt den Blick auf die Realtität.
Baden-Württemberg hat kein Digitalministerium und ist Bayern trotzdem meilenweit voraus.
Einfach Behörden modernisieren, anstatt neue Behörden zu schaffen, ist vielleicht doch effektiver, wenn auch nicht ganz so glamourös und öffentlichkeitswirksam.
Aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
§ 41 b Veröffentlichung von Informationen
(1) Die Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass hierdurch keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenbart werden. Sind Maßnahmen nach Satz 2 nicht ohne erheblichen Aufwand oder erhebliche Veränderungen der Beratungsunterlage möglich, kann im Einzelfall von der Veröffentlichung abgesehen werden.
(3) In öffentlichen Sitzungen sind die Beratungsunterlagen im Sitzungsraum für die Zuhörer auszulegen. Absatz 2 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Die ausgelegten Beratungsunterlagen dürfen vervielfältigt werden.
(4) Die Mitglieder des Gemeinderats dürfen den Inhalt von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen, ausgenommen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zur Wahrnehmung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben.
(5) Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats oder des Ausschusses gefassten oder bekannt gegebenen Beschlüsse sind im Wortlaut oder in Form eines zusammenfassenden Berichts innerhalb einer Woche nach der Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
(6) Die Beachtung der Absätze 1 bis 5 ist nicht Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung und Leitung der Sitzung.
In Baden-Württemberg marschieren die Kommunen voran
Wie bin ich darauf gestoßen? Eine Gemeinde in Baden-Württemberg hat beschlossen, zu Sitzungen künftig nur noch im Internet einzuladen und die Tagesordnung dort zu veröffentlchen. Die Gemeindetafel entfällt. Dagegen hat ein Bürger geklagt und verloren. In Baden-Württemberg wird Zukunft gelebt, in Bayern werden neue Amtsstuben eingerichtet, um vielleicht mal über die Zukunft nachzudenken?
Ich bin erschüttert. Über den Tellerrand zu schauen, kann frustrierend sein. Vielleich vermeiden Stadträte das aus diesem Grund. Siehe auch Veraltete Vorschriften in Bayern Ursache für rückständige Kommunalverwaltungen?
Miltenbergs Bürgermeister beispielhaft für die Zustände in Bayern
Der Stadtrat von Miltenberg beschließt die Veröffentlichung von Informationen für Bürger. Der Bürgermeister entscheidet, diese werden nach vier Wochen wieder gelöscht. Siehe Kommentar von Georg Kümmel im Boten dazu und Kabarett im Rathaus.
Der Stadtrat kapituliert! Das ist die eine Seite und sagt viel über die Qualität des Gremiums aus. Vor allem auch über Bürgermeisterkanditat Cornelius Faust, der es sich zur Gewohnheit gemacht hat, bei jeder Gelegenheit mehr Transparenz anzumahnen, selbst aber nichts dafür tut. Siehe auch 19 Räte lassen Kollegen im Regen stehen
Die andere Seite ist, warum läßt die Gesetzgebung des Freistaates Bayern sowas überhaupt zu?
Bedeutet gleiche Lebensverhältnisse nicht auch gleiche Bürgerrechte? Nach welchem Artikel des GG sind wir in Bayern (Miltenberg) eigentlich Bürger zweiter Klasse geworden?