Mit dem Luxuslager (Museumsdepot) zeigt die Stadt, was sie von der eigenen Altstadtfibel hält. Ist nur da, um Bürger zu striezen, die Stadt selbst baut was sie will.
In einer Gestaltungssatzung mit 58 Seiten für die Altstadt regelt die Stadt Miltenberg akribisch, wer was wo darf.
Und vor allem, wer was wo nicht darf. Darüber wacht der Bauausschuss mit Argusaugen. In unzählichen Sitzungen wurde schon darüber gebrütet, ob Werbeschilder vor den Augen der Räte Gnade finden.
Ein Gewerbetreibender musste gar sein Firmenschild wieder abmontieren, weil es zu stark glänzt. Siehe Regelungswut ... Was noch fehlt, ist eine Kleiderordnung für Bewohner und Besucher.
Denn um die Kulisse perfekt zu machen, kann ja kein Tourist in T-Shirt und Flip-Flops da durchlaufen. Dann war ja die ganze Arbeit für eine mittelalterliche Kulisse für die Katz.
Aber macht das alles eigentlich Sinn? Der Plan zeigt den Bereich der Mainzer Straße.
Die Satzung sagt zum räumlichen Geltungsbereich: "Steilhang hinter den Häusern im Scharzviertel bis Mainzer Tor."
Ist aber der Bereich an der Mainzer Straße überhaupt schützenswert?
Ein Spaziergang zeigt, von Altstadt, historischer Bausubstanz, historischem Stadt- und Landschaftsbild kann in diesem Bereich nicht gesprochen werden. Die Bildergalerie mit Erläuterungen erscheint am Freitag in Teil zwei.
Die Stadt darf machen was sie will, im Zweifel wird halt die Satzung geändert
Der Plan links zeigt das Ende der "Schutzzone" am Mainzer Tor. Bereits direkt hinter dem Mainzer Tor ist alles erlaubt. Und was wurde da gebaut? Unser schönes neues Museumsdepot mit einem "historischen" Flachdach, das sich wunderbar in das historische Stadtbild einfügt? So ein glücklicher Zufall, dass die Satzung hier nicht mehr gilt?
Wenn man vor dem Mainzer Tor steht sieht man, dass der Bau sogar in den lt. Satzung geschützen Bereich hineinragen könnte. Müsste man mal genauer prüfen.
Aber wozu? Die Satzung der Stadt wurde in 2015 neu gemacht, passend für das geplante Projekt? Wenn denn doch was nicht passt ist es für den Stadtrat ein leichtes, die Satzung nochmals anzupassen, da muss man nur eine Linie auf dem Bild vorziehen.
Wie wären unsere Altststadtwächter wohl mit einem privaten Bauherrn umgesprungen, der an dieser Stelle das historisch wertvolle Mainzer Tor mit einem futuristischen Flachdachgebäude umbauen wollte?
Man hätte ihn wohl lachend vom Hof gejagt. Es ist doch schön, wenn man die Regeln an die man sich halten muss, selbst festlegt. Die Aktzeptanz der Bürger für kleinliche Vorschriften fördert dies aber sicher nicht.
Hier greift die Altstadtsatzung, aber nur für den privaten Hauseigentümer und das Mainzer Tor. Natürlich nicht für den Bauherr Stadt Miltenberg. Dieser darf das Umfeld nach Lust und Laune verhunzen.
Im Bild links sieht man schön, wie das moderne Museumsdepot in den Bereich der Altstadtsatzung hineinragt. Der Betonsteg zum Turm auf dem rechten Bild ist übrigens sinnfrei. Es sollte ein Kletterturm installiert werden, den hat man gestrichen. Haben die 9,5 Millionen doch nicht ganz gereicht? Den Übergang hat man trotzdem gebaut, wohl wegen der schönen Optik. Wo waren da die Altstadtwächter aus dem Bauausschuss?
Die eigene Formulierung "Bis zum Mainzer Tor" scheinen unsere Räte auch nicht ganz ernst zu nehmen, siehe Bild links oben. Hat die Stadt da gegen ihre eigene Satzung verstoßen? Und was wäre die Konsequenz? Abreißen?
Wie passt das Handeln der Stadt bei eigenen Projekten zum Umgang mit Geschäftsleuten?
Im Internet kann man einen Vorgang finden, wo ein in der Mainzer Straße ansässiger Geschäftsmann aufgefordert wird, seine Schaufenstergestaltung zu überprüfen, passt der Stadt nicht.
Gleichzeitig will man aber direkt gegenüber unter anderem einen Netto hinstellen. Wie soll das jemand begreifen oder gar akzeptieren? Das ist nicht mehr weit von Willkür entfernt. Oder möchte man einfach, dass die Besucher die sich von dem furchtbaren gelben Billigbau nicht vom Einkaufen abschrecken lassen wenigsten beim Verlassen des Geschäfts einen schöneren Anblick haben?
Ich kann nicht nachvollziehen, was hier in den Verantwortlichen vorgeht. Die Satzung ist für den Bereich Mainzer Straße einfach ein ganz großer Unsinn. Das einzige schützenswerte Objekt, das Mainzer Tor, wurde von der Stadt selbst mit einem modernen Bau eingemauert und entwertet. Ansonsten gibt es in der ganzen Ecke nichts mehr, was die Anwendung der Satzung rechtfertigt.
Mehr dazu am Freitag in Teil zwei mit Bildern von der Mainzer Straße. Da kann sich dann jeder selbst ein Urteil bilden.