120 Unterschriften auf dem Rathaus für die Bürgerliste und Rainer Rybakiewicz sind notwendig. Danke an alle, die den Weg aufs Rathaus schon für uns auf sich genommen haben. Erst wenn 120 unterschrieben haben, dürfen wir zur Kommunalwahl antreten.
Ein paar Informationen zu dieser hohen Hürde, mit der Bayern parteiunabhängigen Bürgern den Einzug in die Kommunalparlamente erschwert.
Das kommunale Wahlrecht ist Landesrecht. Das Wahlgesetz erlässt der Landtag, also Vertreter der Parteien, die schon "drin" sind. Für einen Stadt wie Miltenberg verlangt das bayerische Wahlrecht, dass 120 Bürger persönlich auf dem Rathaus erscheinen, ihren Ausweis vorzeigen, und eine Unterschrift leisten. Zusätzlich zu den zehn Bürgern, die den Wahlvorschlag unterzeichnen müssen. In Summe sind also 130 Unterschriften notwendig, davon 120 mit einer hohen formalen Hürde.
In Baden-Württemberg sind für den gleichen Vorgang 20 Unterschriften notwendig. Die kann man an der Haustür einsammeln, keiner muss aufs Rathaus.
Nur zur Erinnerung, in beiden Bundesländern gilt ein einheitliches Grundgesetz. Beide Regelungen nennen sich demokratisch. Nun frage ich mich verwundert, was könnte denn der Grund sein, dass Bayern enorm hohe Hürden aufbaut, während Baden-Württemberg derart bürgerfreundlich den Weg in die Kummunalparlamente öffnet?
Kleine Anmerkung am Rande. Die Vorschrift in Bayern mit den 120 Unterschriften trifft auf alle Parteien und Gruppierungen zu, die sich neu für ein Kommualparlament bewerben. Ausgenommen davon sind "natürlich" Pateien, die im Landtag sitzen, also da, wo dieses schöne Gesetz entstanden ist und weiter gepflegt wird.
Ein Schelm wer böses dabei denkt.