Auf der Tagesordnung des Marktes Weilbach:
Anfragen aus dem Gemeinderat gem. § 26 der Geschäftsordnung, dort steht:
§ 26 Anfragen Die Gemeinderatsmitglieder können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen. Nach Möglichkeit sollen solche Anfragen sofort durch den Vorsitzenden oder anwesende Gemeindebedienstete beantwortet werden. Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich beantwortet.
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat von Miltenberg enthält exakt die gleiche Regelung. Nur, auf der Tagesordnung einer Sitzung habe ich diesen Punkt in Miltenberg noch nie gesehen.
Die Tagesordnung macht der Bürgermeister:
- Der Weilbacher Bürgermeister kennt die Rechte des Gremiums, und achtet diese.
- Der Miltenberger Bürgermeister .... ?
Aber egal wie selbstherrlich ein Bürgermeister auch agiert, in fünfeinhalb Jahren hätte ja mal ein Stadtrat bemerken können, dass hier seine Rechte beschnitten werden. Es stellt sich die Frage, hat es keiner bemerkt? Interessiert es keinen? Hat keiner Fragen an Bürgermeister und Verwaltung?
Die Geschäftsordnung hat übrigens unser Stadtrat beschlossen, warum wird diese nicht gelebt? Bei allen Sitzungen wo ich zugegen war, gab es am Ende einer Sitzung keine Fragen von Stadträten.
Oder schließt sich hier wieder der Kreis in Richtung Ausschluss der Öffentlichkeit? Stadträte haben Fragen, aber diese möchte man lieber nicht in der Öffentlichkeit stellen?
Viele Fragen, die Bürgerliste Miltenberg wird diese klären.
Es ist natürlich auch eine ganz andere Interpretation möglich. Der Stadtrat beschäftigt sich nur mit den vom Bürgermeister über die Tagesordnung vorgegebenen Punkte.
Auf die Idee, mal Dinge außerhalb der Tagesordnung zu hinterfragen, kommt keiner? Wenn unser Bürgermeisterkandidat Rainer Rybakiewicz diese Linie mal verlässt, kann man sehen, wie manche die
Augen rollen. Warum eigentlich?