Das Wahlrecht ist ein Privileg, nutzen Sie es am Sonntag

Freie und geheime Wahlen sind keine Selbstverständlichkeit. Wichtig ist, dass möglichst viele Bürger ihr Wahlrecht ausüben. Denn nur dann haben die gewählten Vertreter eine breite Basis.

 

Wir von der Bürgerliste Miltenberg wünschen allen einen schönen Wahlsonntag.

 

An dieser Stelle schon mal vielen Dank für die vielen positiven Rückmeldungen in den letzten Wochen. Das Bild zeigt ein besonders individuelles Beispiel, über das ich mich wie über einige andere Dinge auch, sehr gefreut habe.

 

Auslöser hier war unsere neue Bürgerzeitung, es freut uns, dass diese so gut angekommen ist.

 

Für alle die das Druckstück nicht mehr zur Hand haben, oder aber lieber Dinge online lesen, hier nochmals die komplette Zeitschrift in elektronischer Form:

 

Erste Ausgabe der Bürgerzeitung - Herausgegeben von der Bürgerliste Miltenberg

 

Hinweise des Innenministeriums sorgen für Sicherheit - Wahllokale gut gerüstet

Das Innenministerium hat an alle Kommunen Sicherheits- und Hygiene-Tipps ausgegeben

  • Die Hinweise sollen gut sichtbar in den Wahllokalen aushängen
  • In den Wahllokalen stehen für Wähler und Wahlhelfer Desinfektionsmittel bereit
  • Das Desinfektionsspray kann - obwohl das für nicht nötig gehalten wird - auch für die Kugelschreiber in der Wahlkabine gentzt werden.
  • Wer möchte kann auch seinen eigenen Kugelschreiber in die Wahlkabine mitbringen

4.3.2020 Hinweise des Innenministeriums an Landratsämter und Gemeinden Bei Beachtung aller Regeln dürfte die Stimmabgabe im Wahllokal sicher sein.

Bei kurzfristiger Erkrankung ist Briefwahl bis Sonntag 15.00 Uhr möglich

Wähler können bei einer Erkrankung per Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahl beantragt werden kann. Die Wahlunterlagen werden dann ausgehändigt, und können bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde abgegeben werden. Wer also überraschend krank wird, kann durch einen Bevollmächtigten die Wahlunterlagen abholen lassen, und dann daheim ausfüllen.

 

4.3.2020 Kommunalwahlen: kurzfristige Abstimmung per Briefwahl möglich

 

Der Orginaltext: +++ Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat Landratsämter und Gemeinden mit Blick auf die Verbreitung des Coronavirus über Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen bei den Kommunalwahlen am 15. und den sich daraus ergebenden Stichwahlen am 29. März informiert. Sollten Wähler am Wahltag tatsächlich erkrankt sein und kein Wahllokal aufsuchen können, könnten sie kurzfristig per Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen. Gleiches gilt auch für deren Kontaktpersonen. Die entsprechenden Anträge können Erkrankte – wie andere Erkrankte auch – notfalls noch bis um 15 Uhr des Wahltages bei den Gemeinden stellen oder stellen lassen. Innenminister Joachim Herrmann: „Derzeit gibt es keinen Anlass, über eine Verschiebung des Wahltermins nachzudenken. Ich rate auch mit Blick auf die Wahlen zu einem besonnenen Umgang. Niemand sollte sich davon abhalten lassen, wählen zu gehen.“ " +++