Die Ära Demel endet. Wenn man darüber schreiben will taucht unwillkürlich die Frage auf, welchen Titel trägt er danach?
Und siehe da, auch dafür gibt es ein Gesetz. Ich bin wieder mal begeistert, mit welcher Detailtreue bei uns alles geregelt ist. Art. 29 des KWBG (Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Beamtinnen) sagt:
(2) Ruhestandsbeamte dürfen die ihnen beim Eintritt in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "außer Dienst (a.D.)" weiterführen.
Die richtige Bezeichnung für Helmut Demel ab dem ersten Mai ist also
Bürgermeister a.D.
Aber, nur wenn er Wert darauf legt, und dies möchte? Denn das Gesetz sagt "dürfen", nicht müssen!
Gut dass ich nachgesehen habe. Unbedarft wie ich nunmal bin, dachte ich doch, ein Bürgermeister im Ruhestand ist automatisch ein Altbürgermeister. Das aber geht schon mal gar nicht. Die Bezeichnung Altbürgermeister ist ein Ehrentitel, der verliehen werden kann. Absatz (4) des Gesetzes sagt, dieser Titel kann verliehen werden und tritt dann an die Stelle des Bürgermeisters a.D.
Angesichts der aktuellen Erfahrungen über den Umgang mit Empfehlungen aus München bezüglich der Corona Krise (muss man sich nicht dran halten), ist es doch beruhigend, dass wichtige Dinge durch ein Gesetz geregelt sind. Da kann doch hoffentlich nichts mehr schief gehen?
Anscheinend doch. Der bayerische Gemeindetag erläutert in einem Rundbrief 3/2020 auf Seiten 186/187 ausführlich, welche Beschlüsse für kommunale Wahlbeamte erforderlich sind, und geht dabei ausdrücklich auf dieses Thema ein:
Nach dem Wortlaut des Art. 29 KWGB kann ein solcher Beschluss (Verleihung des Ehrentitels Altbürgermeister) erst vom neu gewählten Gemeinderat beschlossen werden, da Voraussetzung ist, dass der Bürgermeister sich nicht mehr im Amt befindet.
Wer dies beantragen darf, sagt das Schreiben leider nicht. Jeder Bürger? Aktive Stadträte? Ehemalige Stadträte? Der Bürgermeister a.D. selbst? Egal, fest steht, das Thema kann erst nach dem 01. Mai im neuen Stadtrat behandelt werden, sollte es denn überhaupt akut werden.
Wikipedia sagt übrigens, ein Ehrentitel wird zur Würdigung einer Person verliehen. Was wird da gewürdigt? Leistungen? Erfolge? Ergebnisse? Spannende Sache.
Ich bin Helmut Demel unendlich dankbar dafür, dass er mich zu stadtwatch.de inspiriert hat. Aber reicht dieser Verdienst für einen Ehrentitel? Und düfte ich als einfacher Bürger ihn vorschlagen?
Nach den Grundlagen arbeite ich nun an den Inhalten. Was muss in den Rückblick auf die Ära Demel rein?
- Was ist gut gelaufen?
- Was ist schlecht gelaufen?
- Was wurde gemacht?
- Was wurde versäumt?
Wer dazu etwas beitragen möchte, bitte melden. Je mehr sich beteiligen, desto besser wird die Darstellung, Es geht immerhin um sechs Jahre, da kann nicht ein einzelner alle wichtigen Punkte kennen. Freue mich über viele Beiträge dazu.