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Kennen Sie Ihr Recht auf Auskunft?

Im Bayrischen Datenschutzgesetz ist seit wenigen Jahren ein neuer Artikelt versteckt, dort steht

 

Art. 36 Recht auf Auskunft

(1) 1Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird

 

Unfassbar, gesetzlich garantierte Ansprüche des Bürgers auf Information? Manche Verwaltungen bzw. Verwaltungsmitarbeiter sind erst mal verblüfft. Nach meinen Erfahrungen kennen wenige diese Vorschrift. Bei ein paar Behörden haben ich die Vorschrift bekannt gemacht (macht viel Spaß). Die Stadt Miltenberg kämpft bis heute mit einer Anfrage aus Juli letzten Jahres. Der einzige Wermutstropfen, Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen.

 

Wenn Sie mit einem Verwaltungsvorgang nicht zufrieden sind, oder einfach mehr wissen möchten, nutzen Sie diese Vorschrift. Wenn viele Bürger ihre Rechte aktiv einfordern, entfaltet Transparenz ihre Wirkung.

 

Allein das Wissen, dass ein Bürger nachfragen darf, und dann auch das Recht auf Information und ggf. Akteneinsicht hat, kann Verwaltungshandeln positiv beeinflussen.

 

Wissen ist Macht - holen wir uns das Wissen und die Macht. Helfen Sie mit, Behörden offener und transparenter zu machen - es geht darum, das Denken in der Verwaltung zu verändern.